Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)§1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Vertragspartner
Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen mir, Jonas Hille, handelnd unter der Firma Event Control, Am Königsberg 4, 57399 Kirchhundem und meinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von mir in Anspruch nehmen („Kunden“) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung („AGB“). Etwaige entgegenstehende oder von den AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkenne ich nicht an, es sei denn, ich stimme ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch – „BGB“) als auch Unternehmern (§ 14 BGB). Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der vereinbarten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2 Vertragsschluss
Sämtliche meiner Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn ich dem Kunden Kataloge, Kalkulationen oder sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen habe, an denen ich mir bzw. der jeweilige Rechteinhaber sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vorbehalte/vorbehält. Die Beauftragung durch den Kunden wenigstens in Textform (z.B. Email) gilt als verbindliches Vertragsangebot („Bestellung“). Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, bin ich berechtigt, diese innerhalb von zwei (2) Wochen nach ihrem Zugang bei mir entweder durch meine Auftragsbestätigung wenigstens in Textform oder durch Erbringung der bestellten Leistung(en) anzunehmen.
1.3 Preise; Zahlungsbedingungen; Mitwirkung des Kunden
Alle Preise für die von mir angebotenen Leistungen verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu leisten, soweit ich mit dem Kunden nicht schriftlich Abweichendes vereinbart habe. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug.
Der Kunde ist verpflichtet, mitzuwirken, soweit es für die vereinbarte Leistungserbringung erforderlich ist. Er hat mir insbesondere die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten und Unterlagen zur streng vertraulichen Behandlung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und versichert, hierzu berechtigt zu sein.
1.4 Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.
1.5 Stornierungen; Höhere Gewalt
Stornierungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen, sind aber grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Storniert der Kunde den Vertrag, trägt der Kunde Stornierungskosten in prozentualer Höhe der vereinbarten Vergütung wie folgt, es sei denn, die Stornierung erfolgt wegen des Eintritts höherer Gewalt:
- ab Vertragsschluss: 30% der vereinbarten Vergütung;
- ab 90 Kalendertage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit/Veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten Vergütung;
- ab 7 Kalendertage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit/Veranstaltungsbeginn: 90% der vereinbarten Vergütung;
- ab 3 Kalendertage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit/Veranstaltungsbeginn: 100% der vereinbarten Vergütung;
Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass mir kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Eintritt höherer Gewalt ist der Kunde von den vorgenannten Stornierungskosten befreit. Für das Vorliegen höherer Gewalt obliegt dem Kunden die Darlegungs- und Beweislast. Bei höherer Gewalt handelt es sich um ein von außen kommendes, keinen Zusammenhang zu den Vertragsparteien aufweisendes Ereignis (wie z.B. Naturkatastrophen jeder Art (insbesondere Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, Epidemien, Pandemien), Krankheit, Bürgerkrieg, Krieg, Streiks (sofern diese bei einem Dritten stattfinden), Terrorismus, Verkehrsunfälle), vorausgesetzt, ein solches (Ereignis) war auch bei Anwendung äußerster vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt bei Vertragsschluss weder zu erwarten, noch abwendbar.
1.6 Haftungsbeschränkungen; Höhere Gewalt
Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von mir übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszweckes ist (Kardinalpflicht), ist meine Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung von mir besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung von mir für anfängliche Mängel, soweit nicht die vorstehenden zwingenden Haftungsgründe vorliegen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung meiner Mitarbeiter und Vertreter.
Im Falle höherer Gewalt werde ich von meinen Vertragspflichten frei; der Kunde kann mir gegenüber deswegen keine Schadenersatzansprüche geltend machen, ist aber von seinen Zahlungsverpflichtungen in diesem Fall befreit.
1.7 Zurückbehaltungsrechte; Aufrechnung
Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist nur im Hinblick auf Ansprüche aus diesem Vertrag und nur für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zulässig. Der Kunde darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen von mir aufrechnen; beide Einschränkungen gelten nicht, wenn die Gegenansprüche mit meinen Forderungen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
1.8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde als Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand oder Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird mein Geschäftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten bestimmt.
1.9 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Meine E-Mail-Adresse finden Sie in meinem Impressum. Ich bin weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
§2 Mietbedingungen
2.1 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit der vereinbarten Rückgabe der Mietsache. § 545 BGB findet keine Anwendung.
2.2 Übergabe und Gebrauchsüberlassung
Bei der Übergabe der Mietsache hat sich der Kunde von der Vollständigkeit und der Funktionstüchtigkeit der Mietsache zu überzeugen. Der Kunde ist verpflichtet, die Inbetriebnahme und Bedienung der Mietsache von fachkundigen Personen vornehmen zu lassen. Die Nutzung erfolgt ausschließlich nach der Bedienungsanleitung und meinen Vorgaben. Die Mietsache darf nur für den für sie bestimmten Zweck genutzt werden und muss pfleglich behandelt werden. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen. Technische Geräte dürfen ohne meine Zustimmung nicht aus ihren Transportverpackungen entnommen oder geschraubt werden, wenn der Betrieb darin möglich ist. Untervermietung und Gebrauchsüberlassung an Dritte bedürfen meiner schriftlichen Einwilligung. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt mich zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages, vorausgesetzt der Kunde leistet meiner Aufforderung zur Beseitigung der vertragswidrigen nicht unverzüglichen Folge. Der Kunde ist in einem solchen Fall nicht von seiner Zahlungspflicht befreit. Ohne meine schriftliche Einwilligung ist es nicht zulässig, die Mietsache an einen anderen, als den vereinbarten Einsatzort zu verbringen. Mir muss Gelegenheit gegeben werden, jederzeit die Mietsache an ihrem Einsatzort zu überprüfen. Kennzeichen und Kennungen des Herstellers oder von mir sind unverändert an der Mietsache zu belassen.
2.3 Haftung bei Gebrauchsüberlassung
Der Kunde haftet für die Mietsache während ihrer Gebrauchsüberlassung an ihn bis zum Neuwert der Mietsache für Diebstahl, Raub, Untergang, Feuer, Wasser, Vandalismus, Überspannung und andere Beschädigungen, die ich nicht zu vertreten habe, während der Mietzeit. Diese Haftung ist durch den Kunden ausreichend zu versichern. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der über dem normalen Verschleiß liegt und der durch Nichtbeachtung der Gebrauchsvorschriften entstanden ist. Der Kunde haftet mir gegenüber auch für alle Folgeschäden und wirtschaftlichen Nachteile, die mir durch seinen Verstoß entstehen. Reparaturkosten für technischen Defekt ohne Fremdeinwirkung übernehme ich. Bei vom Kunden entdeckten Fehlern, Störungen oder Schäden an der Mietsache hat der Kunde mich unverzüglich ab Entdeckung zu verständigen und meine Weisungen abzuwarten. Der Kunde ist nicht befugt, Änderungen, Justierungen, oder Reparaturen durchzuführen, es sei denn, ich habe ihn hierzu ermächtigt. Der Kunde hat bei Pfändung der Mietsachen mir unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden. Das gleiche gilt, wenn von dritter Seite Rechte an der Mietsache geltend gemacht werden. Bei Montage der Mietsache durch mich beginnt die Haftung mit Übergabe der montierten Mietsache an den Kunden und dauert bis zu ihrer Rückgabe.
2.4 Rückgabe der Mietsache; Verspätungszuschlag
Die Rückgabe der Mietsache erfolgt durch die Übergabe an mich oder die von mir benannten Erfüllungsgehilfen, wobei der vereinbarte Termin und Ort verbindlich ist. Bei verspäteter Rückgabe sind die ortsüblichen Mietkosten zzgl. eines 10%igen Verspätungszuschlags pro Kalendertag durch den Kunden zu zahlen. Zudem ist der Kunde dazu verpflichtet, mich unverzüglich über die verspätete Rückgabe zu informieren. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass mir kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bei der Rückgabe hat sich der Kunde die Vollständigkeit der Mietsache durch mich bestätigen zu lassen. Nicht sofort feststellbare Mängel können dem Kunden gegenüber nachträglich unverzüglich angezeigt werden. Verpackungen, Bedienungsanleitungen und Zubehör sind Teile der Mietsache und komplett zurück zu geben. Der Mieter verpflichtet sich weiterhin dazu, die Mietsachen in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, trägt der Kunde die hierdurch verursachten Nachbereitungskosten.
§3 Verkauf
Soweit ich dem Kunden bewegliche Sachen verkaufe, bleiben diese bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung mein Eigentum.
§4 Events
4.1 Aufnahmen
Beauftragt der Kunde mich mit der Fertigung von Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen des Events („Aufnahmen“) oder stellt mir von ihm gefertigte Aufnahmen oder sonstiges rechtlich geschütztes Material für oder bei Gelegenheit der Vertragsdurchführung (zusammen „Material“) zur Verfügung, räumt der Kunde mir an dem Material hiermit das weltweite und zeitlich unbeschränkte Recht ein, das Material zu Eigenwerbezwecken, insbesondere im Internet, unentgeltlich zu nutzen und versichert, dass das Material frei von Rechten Dritter ist bzw. der Kunde insoweit ausreichende Nutzungsfreigaben vorliegen, d.h. der Kunde insbesondere von jedem Teilnehmer des Events die Einwilligung zur Nutzung des Materials im vorgenannten Umfang eingeholt hat. Sollte ich von Dritten wegen der Nutzung des Materials im vorgenannten Umfang in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, mich von jeglichen Ansprüchen auf erstes Anfordern freizustellen.
4.2 Genehmigungen/Erlaubnisse; Gebühren
Der Kunde ist, soweit mit mir nicht individualvertraglich wenigstens in Textform etwas Abweichendes vereinbart ist, verpflichtet sich selbst um die Erteilung sämtlicher für das Event erforderlichen behördlichen oder sonstigen Genehmigungen und Erlaubnisse zu sorgen, insoweit notwendige Anmeldungen vorzunehmen und anfallende Gebühren zu tragen (z.B. – soweit einschlägig – die Anmeldung der gespielten Werktitel bei der GEMA und Tragung entsprechender Gebühren), es sei denn ich habe mit dem Kunden wenigstens in Textform Abweichendes vereinbart (z.B. der Gesamtorganisation eines Events durch mich).
4.3 Sicherheit
Der Kunde trägt während Veranstaltung für meine körperliche Sicherheit und die meiner Mitarbeiter sowie die der Technik ausreichend Sorge.
4.4 Wetterrisiko
Der Kunde trägt das Wetterrisiko des Events, insbesondere bei einer Open Air-Veranstaltung. Der Kunde hat insoweit entweder für einen wetterunempfindlichen Veranstaltungsort Sorge zu tragen oder ausreichende Vorkehrungen zu treffen, dass insbesondere die Mietsachen keine wettbedingten Beschädigungen erleiden.
4.5 Catering; Übernachtung
Der Kunde stellt den das Event begleitenden Mitarbeitern und mir sowie den gebuchten Künstlern während der Veranstaltung ein adäquates Catering (nichtalkoholische Getränke und jeweils ein Abendessen). Der Kunde trägt die Kosten für notwendige Hotelübernachtungen mindestens der 3-Sterne-Kategorie inklusive Frühstück und spätem Check-Out. Kosten der An- und Abreise sind mit dem mit mir vereinbarten Honorar demgegenüber bereits abgegolten.
4.6 Anfahrt und Parkplätze
Der Kunde teilt mir eine Wegbeschreibung sowie einen Lageplan vom Veranstaltungsort rechtzeitig mit. Der Kunde reserviert auf seine Kosten Parkplätze in der ihm von mir rechtzeitig mitgeteilten Anzahl und Größe in unmittelbarer Nähe des Haupt- oder – falls geeigneter – Bühneneingangs des Veranstaltungsorts und gewährleistet jeweils eine freie Zufahrt zu diesen Parkplätzen.
Stand
Kirchhundem, März 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für DJ-Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über DJ-Dienstleistungen zwischen
DJ QuaKe
Am Königsberg 4
57399 Kirchhundem
und dem Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
mündliche Zusage,
telefonische Vereinbarung,
Bestätigung per E-Mail, Messenger (z. B. WhatsApp) oder
schriftliche Auftragsbestätigung.
Ein mündlich geschlossener Vertrag ist rechtswirksam.
3. Leistungsumfang
Der DJ verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen entsprechend dem individuell vereinbarten Angebot zu erbringen. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Absprache.
4. Vergütung
Die vereinbarte Gage ist verbindlich und versteht sich in Euro.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
5. Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Stornierung bedarf der Schriftform (E-Mail ausreichend).
Es gelten folgende Stornokosten:
Bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Bis 7 Tage vor Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage
Bei Absage am Veranstaltungstag: 100 % der vereinbarten Gage
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung.
6. Ausfall des DJs
Kann der DJ die Leistung aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall) nicht erbringen, wird versucht, gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
7. Haftung
Der DJ haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden an Technik durch Gäste oder Dritte haftet der Auftraggeber.
8. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des DJs.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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