Skip links

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Event Control, Inhaber Jonas Hille, Am Königsberg 4, 57399 Kirchhundem , bietet die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie die Vermietung von Veranstaltungsequipment und die Bereitstellung von Servicepersonal an.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Veranstalter und seinen Kunden geschlossen werden. Kunden können sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.

1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4. Die Vermietung und Lieferung von Equipment sowie die Durchführung von Veranstaltungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1. Der Kunde erhält auf Anfrage ein schriftliches Angebot vom Veranstalter, das per E-Mail übermittelt wird. Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Kunde die Geltung dieser AGB.

2.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande. Der Kunde erhält daraufhin eine Auftragsbestätigung vom Veranstalter.

2.3. In dem Vertrag werden neben der Leistung und den Preisen für weitere Leistungen die genaue Leistungsdauer sowie die genauen Liefer- und Abholzeiten festgelegt.

§ 3 Leistungen des Veranstalters

3.1. Der Veranstalter erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen, die je nach Vereinbarung die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, die Vermietung von Veranstaltungsequipment sowie die Bereitstellung von Servicepersonal umfassen können.

3.2. Ist die Anlieferung und Abholung des Equipments durch den Veranstalter vereinbart, erfolgt diese bis zur Bordsteinkante oder zur ersten ebenerdigen Tür des Kunden. Der Kunde hat für ausreichende Lieferzuwege zu sorgen.

3.3. Sofern keine Anlieferung und Abholung durch den Veranstalter vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, das Equipment selbst am Geschäftssitz des Veranstalters abzuholen und nach Ablauf der Mietdauer dorthin zurückzubringen.

§ 4 Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Liefer- und Abholzeiten einzuhalten. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat und die zu erhöhten Kosten oder Geschäftsausfällen beim Veranstalter führen, hat der Kunde zu ersetzen.

4.2. Der Kunde hat das Equipment bei Anlieferung auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen.

4.3. Der Kunde ist verpflichtet, das Equipment ordnungsgemäß und gemäß den Anweisungen des Veranstalters zu verwenden und es vor Witterungseinflüssen sowie unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

4.4. Nach Ablauf der Mietdauer ist der Kunde verpflichtet, das Equipment in gereinigtem, betriebsfähigem und unbeschädigtem Zustand zurückzugeben.

§ 5 Servicepersonal

5.1. Wird im Vertrag die Bereitstellung von Servicepersonal (z. B. Kellner, Bedienungen) durch den Veranstalter vereinbart, stellt der Veranstalter qualifiziertes Personal für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung.

5.2. Das bereitgestellte Servicepersonal untersteht während der Veranstaltung den Weisungen des Kunden, soweit diese den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang betreffen und im Rahmen des Zumutbaren liegen.

5.3. Der Kunde verpflichtet sich, für die Sicherheit und das Wohlbefinden des bereitgestellten Personals während der Veranstaltung zu sorgen und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Arbeitsunfälle oder gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

5.4. Der Veranstalter haftet für Schäden, die durch das bereitgestellte Servicepersonal verursacht werden, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Personals beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 6 Mietpreise und Zahlungsbedingungen

6.1. Die Mietpreise und weiteren Kosten werden im Vertrag festgelegt und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2. Der Mietpreis wird pauschal berechnet, basierend auf den tatsächlichen Nutzungstagen.

6.3. Zahlungen sind gemäß den im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen zu leisten.

§ 7 Rücktritt und Stornierung

7.1. Der Kunde kann vor Beginn der vereinbarten Leistungszeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

7.2. Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Stornierungsbedingungen:
• Bis zu 48 Stunden vor Beginn der Leistungszeit: 50 % des gesamten Auftragswertes, einschließlich aller Personal-, Transport- sowie Auf- und Abbaukosten.
• Bis zu 24 Stunden vor Beginn der Leistungszeit: 100 % des gesamten Auftragswertes, einschließlich aller Personal-, Transport- sowie Auf- und Abbaukosten.

§ 8 Haftung

8.1. Der Veranstalter haftet für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind.

8.2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden

§ 9 Gerichtsstand

Im Vertragsverhältnis zu Mietern, die beim Abschluss des Mietvertrages als Unternehmer
handeln, wird das am Geschäftssitz des Vermieters zuständige Gericht als ausschließlicher
Gerichtsstand Lennestadt vereinbart. Dies gilt auch für solche Mieter, die in ihrer
Unternehmereigenschaft ihren gewöhnlichen Geschäftssitz in einem Mitgliedstaat der EU
oder des EWR oder in einem Nicht-EU-Staat zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses haben.

§ 10 Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen des Vermieters sind auf der Website www.evt-control.de unter
dem separaten Menüpunkt Datenschutz veröffentlicht

§ 11 Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen im Dezember

11.1 Verbindliche Buchung

Buchungen für Veranstaltungen im Monat Dezember gelten mit Vertragsabschluss als verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist ausgeschlossen. Es gelten ausschließlich die in § 7 genannten Stornobedingungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

11.2 Mindestteilnehmerzahl / Anpassung der Personenzahl

Die im Vertrag angegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist nur bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Bei geringerer Teilnehmerzahl wird der ursprünglich vereinbarte Preis auf Basis der gebuchten Personen berechnet.

11.3 Zahlungsbedingungen für Dezember-Veranstaltungen

Für Veranstaltungen im Dezember ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtauftragswertes innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss fällig. Der Restbetrag muss spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die vertraglich vereinbarte Stornopauschale zu berechnen.

11.4 Hausordnung & Sicherheitsvorschriften

Der Kunde verpflichtet sich, die Hausordnung der Veranstaltungsstätte einzuhalten. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters erlaubt. Offenes Feuer, Pyrotechnik oder sonstige gefährliche Gegenstände sind nur mit schriftlicher Erlaubnis und unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gestattet.

11.5 Höhere Gewalt / Wetterbedingungen

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterverhältnisse, behördliche Anordnungen, Stromausfall) nicht wie geplant durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird versucht, einen Ersatztermin anzubieten. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet, sofern der Veranstalter die vereinbarte Leistung zu einem alternativen Termin erbringen kann.

11.6 Foto- und Videoaufnahmen

Während der Veranstaltungen können durch den Veranstalter oder beauftragte Dritte Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für Werbe- und Dokumentationszwecke genutzt werden dürfen, sofern er dem nicht schriftlich vor Beginn der Veranstaltung widerspricht.

11.7 Haftung des Kunden bei Schäden

Der Kunde haftet für alle Schäden am Veranstaltungsort und am Equipment, die durch seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden. Dies gilt auch für Folgeschäden, z. B. Ausfall von Folgeveranstaltungen aufgrund von Reparaturen.

Click here to display content from Google Maps.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Google Maps.

Kontakt

Am Königsberg 4, 57399 Kirchhundem

Email: info@evt-control.de

Telefon: +49 (0) 2723 - 918 995 5

This website uses cookies to improve your web experience.